Qualitätssicherung in meiner Kanzlei heißt für mich in erster Linie kontinuierliche Fortbildung, um für Sie immer auf dem neuesten rechtlichen Standzu bleiben. Daher habe ich in den letzten Jahren folgende Zertifikate und Bescheinigungen erworben:
Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) 
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen. Sie kommt einerseits dem Mandanten zugute, der auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen kann und andererseits dem Rechtsanwalt, dessen zufriedener Mandant wieder ein Mandat für ihn haben wird. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Anwälten daher die Möglichkeit geben, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen bereits auf ihrem Briefkopf, ihrer Visitenkarte oder in ihren Kanzleiräumen zu werben.
Das Fortbildungszertifikat umfasst dabei insgesamt vier Module:
I. Materielles Recht
II. Berufsrecht (einschl. Kostenrecht und Berufshaftpflicht)
III. Verfahrens- oder Prozessrecht
IV. Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung
Voraussetzung für die Erlangung des Fortbildungszertifikats ist, dass der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin eine Punktzahl von insgesamt mindestens 360 Punkten erreicht hat. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Seminaren und Fachveranstaltungen.
Fortbildungsbescheinigung des DAV 
Transparenz durch Fortbildung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden sich fort. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.
Neben der Bescheinigung, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) besonders durch dieses Icon
ausgewiesen.